Die Foto-Shooting-Vereinbarung

Ein sehr wichtiges Thema, wenn es um Bilder geht, ist die rechtliche Absicherung. Besonders dann, wenn man plant, die Bilder ins Netz zu stellen.

Oft werde ich gefragt, warum eine Vereinbarung nötig ist. Ich will damit niemanden etwas verkaufen. Es sollen nur beide Seiten etwas schriftliches haben, was man mit den Bildern machen darf, oder halt nicht.

Die Vereinbarung wird immer dann geschlossen, wenn es zum ersten Mal um Bilder geht, die ich als KlimaPic veröffentlichen darf. Sie ist dauerhaft gültig, muss also nicht jedes mal neu unterschrieben werden.

Folgende Punkte werden in der Vereinbarung geregelt:

  • Ich darf Fotos von der Person machen
  • Ich darf freigegebene Bilder dauerhaft nutzen
  • Ich darf Bilder nicht verkaufen
  • Ich liefere die vereinbarte Menge an Bildern
  • Ich darf Personen nennen
  • Die fotografierte Person darf die freigegebenen Bilder dauerhaft nutzen
  • Die Bilder dürfen nicht wesentlich verändert werden
  • Der Fotograf muss genannt werden

Das ganze ist natürlich in der Vereinbarung etwas anders ausgedrückt, Juristen wünschen das so. Somit haben beide dauerhaft was von den Fotos und Streitigkeiten sollten damit nicht aufkommen.

Personen unter 18

Zusätzlich habe ich noch eine Passage für Personen unter 18 Jahren in der Vereinbarung. Sollte jemand mit mir Fotos machen wollen und ist noch nicht 18, brauche ich zwingend die Einwilligung der Eltern. Und zwar von beiden, Mutter und Vater.
In den Fällen, wo ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, genügt natürlich diese eine Unterschrift. Auch diese Einwilligung wird nur einmal gefordert. Bei weiteren Terminen weise ich immer darauf hin, dass man den Eltern offen und ehrlich sagt, wenn man wieder einen neuen Termin mit mir hat.

Warum habe ich keinen Vertrag?

Bei vielen Fotografen sieht man oft Begriffe wie TfP-Vertrag oder Model-Release-Vertrag. Diese Verträge haben auch ihre Berechtigung, zielen aber auf anders arbeitende Fotografen ab. Der klassische TfP-Fotograf nimmt nie Geld, der Berufsfotograf hingegen zahlt entweder ein Honorar um die Bilder zu bekommen, oder wird bezahlt, wenn er Fotos für eine Person anfertigt.

In meiner Vereinbarung geht es ausschließlich um den rechtlichen Rahmen, wenn Bilder für mich zur Nutzung freigegeben werden. Diese Freigabe erhalte ich aber bei fast allen Shootings.

  • Bei freien und TfP Shootings ist es Grundvoraussetzung, dass ich die Bilder nutzen darf
  • Bei den Teil-Bezahlten Shootings ist auch eine Nutzung der Bildern durch mich vorgesehen
  • Aber auch bei Aufträgen habe ich viele Kunden, die mir als Dank Bilder zur Nutzung frei geben

Kurz um ist meine Vereinbarung auch irgendwie ein Vertrag, ich nenne es halt nur nicht so. Tut der Wirksamkeit aber kein Abbruch. Zudem hört sich Vereinbarung einfach netter an!

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